AGB Trainingsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen wende.punkt GmbH & Co.KG

 

1. Vertragspartner, Minderjährige, Änderungsmöglichkeit

1.1 Vertragspartner ist die wende.punkt GmbH & Co. KG, vertreten durch die wende.punkt Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH, diese vertreten durch Christiana Martin, Markus Martin, Volker Beck  (im Folgenden Studio).

1.2 Der Begriff "Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Vertrag mit dem Studio abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Studio und dem Mitglied über die Mitgliedschaft im Studio. Abweichende AGB des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die erstmalige Studionutzung ist erst nach erfolgter Anamnese und Einstellung der Geräte erlaubt, welche zusammen mit den Erziehungsberechtigten zu erfolgen hat. Es sei denn, diese verzichten ausdrücklich darauf. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Vertragspartner sind bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten. Sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, erfolgt ein Wechsel des Vertragsinhabers von den Erziehungsberechtigten auf das volljährige Mitglied.

1.5 Das Studio ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn das Mitglied der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn das Studio dem Mitglied die Änderung der AGB spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied nicht innerhalb von 6 Wochen in Textform widersprochen hat. Das Studio verpflichtet sich, dem Mitglied mit der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch besonderen, hervorgehobenen Hinweis auf die Genehmigungswirkung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hinzuweisen.

 
2. Nutzung des Studios, Studioregeln

2.1 Das Mitglied ist berechtigt das Studio in Meßstetten in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden.

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Personals zu befolgen.

2.2 Das Studio nutzt verschiedene Software und Tools zur Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen, die auch die Nutzung von smarten Trainingsgeräten umfasst, als auch über diese hinausgeht (z.B. App-Nutzung, Trainingsplanung, Ernährungsberatung usw.). Sollte die dafür erforderliche Einwilligung in die Datenverarbeitung nicht erteilt oder durch das Mitglied widerrufen werden, können diese Leistungen nicht mehr genutzt werden. Eine Reduzierung des Beitrags ist damit jedoch nicht verbunden, da wesentliche Teile des Studios (Geräte und Kurse) weiter genutzt werden können.

2.3 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.

2.4 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind untersagt. Davon ausgenommen sind durch das Studio kontrollierte Abgaben von Alkohol z.B. bei Events, die vom Studio veranstaltet werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.

2.5 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder ohne Schuhe ist nicht gestattet. Ausgenommen sind die Bereiche, in denen das Training ohne Schuhe vorgeschrieben ist. In diesen Bereichen sind jedoch Socken zu tragen.

2.6 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Vor dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren, um die bestmögliche eigene Hygiene zu gewährleisten. Hanteln, Scheiben und sonstige Gerätschaften müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.

2.7 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Kindern ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

2.8 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie das ausgehändigte Zutrittsmedium sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Zutrittsmedium benutzen. Bei Verlust des Zutrittsmediums oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen € 15,00.

Ohne Zutrittsmedium darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern.

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.

Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Zutrittsmediums entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.

2.9 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 
3. Vertragsabschluss, Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise

3.1 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Dieser wird vor Ort im Studio abgeschlossen. Vor Vertragsschluss werden dem Mitglied diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Der (digitalisierte) Vertrag gilt mit der Unterzeichnung als wirksam abgeschlossen.

Sollte der Vertrag im Rahmen des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden (z.B. online, per E-Mail), hat die Kundin das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt Vertragsabschluss sowie im Anschluss an diese AGB.

3.2 Der Beitrag wird jeweils am Monatsanfang im Voraus von dem angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat dem Studio hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Fällt der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsanfang, wird der Beitrag für den ersten Monat auf den Tag genau berechnet und zusammen mit dem nächsten Beitrag eingezogen.  Kommt es zu Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

3.3 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.

3.4 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer dauerhaften Sportunfähigkeit, d.h. dass die Sportunfähigkeit mindestens bis Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit besteht. Die dauerhafte Sportunfähigkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch das Fitnesstraining ist durch ärztliches Attest zu belegen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.

3.5 Bei individuellen Abwesenheitszeiten (z.B. längere Dienstreise, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte) kann mit dem Studio eine individuelle schriftliche Vereinbarung über die Ruhendstellung des Vertrags getroffen werden. Dafür muss im Studio ein Ruhezeit Antrag ausgefüllt werden. Dieser muss mind. 14 Tage vor Monatsende eingereicht werden. Es werden nur volle Monate gewährt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Für diesen Zeitraum ruht sodann die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der vereinbarten Ruhezeit.


4.Vertragsdauer, Kündigung

4.1 Das Mitglied hat die Wahl zwischen einer flexiblen Mitgliedschaft (Erstlaufzeit 1 Monat, dann monatlich kündbar) und einer regulären Mitgliedschaft (Erstlaufzeit 12 Monate, dann monatlich kündbar). Beide Mitgliedschaften sind nicht übertragbar und erstmals von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit (1 Monat bzw. 12 Monate) kündbar.  

4.2 Beide Mitgliedschaften verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit (1 Monat bzw. 12 Monate) auf unbestimmte Zeit. Sie sind sodann mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar. Es sei denn Sie schließen einen neuen 12 Monatsvertrag ab. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in beiden Fällen unberührt.

4.3 Bei der regulären Mitgliedschaft erfolgt nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Beitragserhöhung um € 5,00, es sei denn, das Mitglied schließt im Anschluss an die Erstlaufzeit einen neuen 12 Monatsvertrag ab. In diesem Fall kann das Mitglied die günstigeren Beitragskonditionen des Jahresvertrags beanspruchen.

4.4 Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

4.5 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 
5.
Sicherheit im Studio, Gesundheit

5.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.

5.2 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.

5.3 Das Mitglied verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das Studio insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen. Zusammen mit dem Mitglied wird ein Anamnesebogen ausgefüllt, welcher Teil des Vertrags wird.

5.4 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.


6.
Haftungsbeschränkung

6.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.

6.2 Das Studio haftet nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

6.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.

6.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.

6.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.


7. Datenschutz

7.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden in Papierform aufbewahrt und in eine Mitgliedersoftware sowie weiteren Trainingssoftware und Apps übertragen sowie verarbeitet und auf internen als auch externen Servern gespeichert.

7.2 Werden externe Dienstleister für die Datenverarbeitung eingesetzt, werden diese sorgfältig ausgewählt. Diese sind an die Weisungen des Studios gebunden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind

7.3 Vertrauliche Informationen, die das Studio schriftlich oder in Textform ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt und gesichert, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.

7.4 Das Studio von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit, wenn es aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

7.5 In allen anderen Fällen werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die vom Studio vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Nach Ende des Mitgliedsvertrags werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden diese gelöscht.

7.6 Unter Drachendoc, Lindenstraße 10, 72488 Sigmaringen, Franco Olivieri (Datenschutzbeauftragter unter Einbeziehung der EU-DSGVO) kann das Mitglied den Datenschutzbeauftragten des Studios kontaktieren. Mehr Infos unter www.wendepunkt-bewegt.de/datenschutz.

7.7 Das Mitglied/ die Erziehungsberechtigen haben das Recht, der Verwendung der Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind sie berechtigt, Auskunft der beim Studio über sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Dem Mitglied/ den Erziehungsberechtigten steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

7.8 Die zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

8.2 Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.

8.3 Bei Beschwerden kann sich das Mitglied jederzeit an das Studio oder auch an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG jedoch nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil. – nur relevant, wenn online oder per E-Mail ein Vertrag abgeschlossen werden kann

-  ENDE DER AGB –

Stand: 02/2024

 

Widerrufsrecht (nur relevant, wenn online oder per E-Mail ein Vertrag abgeschlossen werden kann)


Als Verbraucher steht Ihnen bei einer online gebuchten Dienstleistung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 

Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.


Widerrufsbelehrung


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Unternehmen

 

wende.punkt GmbH & Co. KG 

Vertreten durch: wende.punkt Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH

Christiana Martin, Markus Martin, Volker Beck

Hauptstraße 56

72469 Meßstetten

 

fitness-messstetten@wendepunkt-bewegt.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:


wende.punkt GmbH & Co. KG 

Hauptstraße 56

72469 Meßstetten

 

fitness-messstetten@wendepunkt-bewegt.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Bestellt am (*)/erhalten am (*)


Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum
(*) Unzutreffendes streichen.